Ein Jugendlicher muss sich vor Gericht verantworten
Die Bilder von Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute in der Silvesternacht sind vielen noch in Erinnerung, wie beispielsweise der zerstörte Rettungswagen in Berlin. Nun soll ein 15-Jähriger vor Gericht kommen, da er für den Vorfall verantwortlich sein soll. Der Rettungswagen war in der Silvesternacht mit einem Notfall an Bord im Einsatz, als ein Feuerlöscher durch die Frontscheibe geworfen wurde und die Weiterfahrt unmöglich machte. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den 15-Jährigen nun wegen Angriffs auf Rettungskräfte, versuchter Körperverletzung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gemeinschädlicher Sachbeschädigung angeklagt. Der entstandene Schaden wird auf 27.650 Euro geschätzt.
Weitere Vorwürfe gegen den Jugendlichen
Der 15-Jährige wird außerdem mit weiteren Straftaten in Berlin-Neukölln in Verbindung gebracht. Laut Staatsanwaltschaft soll er in der Neujahrsnacht kurz nach Mitternacht mehrere Mülltonnen auf die Straße gerollt und umgeworfen haben, was beinahe zu einem Unfall geführt hätte. Etwa 45 Minuten später soll er gezielt mit einem Feuerlöscher auf vier Scheiben einer Bushaltestelle eingeschlagen haben. Kurz darauf griff er den Rettungswagen an, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Entscheidung über den Prozess
Das Amtsgericht Tiergarten muss nun darüber entscheiden, ob und wann es zu einem Prozess kommt. Da der mutmaßliche Täter minderjährig ist, wird die Hauptverhandlung nicht öffentlich sein, gemäß dem Jugendgerichtsgesetz. Im Zusammenhang mit den Silvester-Krawallen gab es bereits erste Verurteilungen zu Bewährungsstrafen, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Bundesweit kam es beim letzten Jahreswechsel zu zahlreichen Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute, besonders betroffen war die Hauptstadt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat bisher in 26 Fällen Anklage erhoben und mehrere Strafbefehle beantragt. Fünf Verurteilungen zu Geldstrafen sind bereits rechtskräftig, während 48 Verfahren eingestellt wurden, meistens aufgrund fehlender Verdächtiger oder weil die mutmaßlichen Tatbeteiligten noch nicht strafmündig sind. Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft 142 Ermittlungsverfahren gegen 86 Beschuldigte vor. Diese Fälle werden von einer speziellen Abteilung bearbeitet, die sich auf Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen spezialisiert hat. Dadurch soll eine zügige Bearbeitung der Fälle gewährleistet werden, wie von vielen Politikern gefordert. Gerichtsstatistiken zu solchen Fällen werden laut einer Sprecherin nicht geführt, aber insgesamt wurden bisher