Beschluss des Rundfunkrats
Am 27. September 2024 hat der NDR Rundfunkrat in einer Sitzung die Compliance-Richtlinie für seine Gremien verabschiedet. Diese Richtlinie umfasst wichtige Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zur Förderung von Transparenz, Integrität, Vertraulichkeit und Datenschutz. Außerdem werden Aspekte des politischen Engagements und der Umgang mit Einrichtungen und Eigentum thematisiert.
Grundlage der Richtlinie
Die Compliance-Richtlinie basiert auf der von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) erstellten Compliance-Rahmenrichtlinie, die den aktuellen Vorgaben des Medienstaatsvertrags entspricht. Der Verwaltungsrat hatte bereits am 20. September 2024 seine Zustimmung unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Rundfunkrat die Richtlinie in der gleichen Form beschließt.
Einheitliche Regelungen
Dietmar Knecht, der Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, äußerte sich positiv über die Vereinheitlichung der Regelungen zur Sicherstellung einer modernen Compliance-Struktur in den ehrenamtlichen Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Stellungnahme zum Public Corporate Governance Kodex
Zusätzlich haben der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der ARD abgegeben. Der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrats hat sich ebenfalls intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Knecht betonte die Unterstützung der NDR Gremien für die Entwicklung des PCGK, der die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in den Rundfunkanstalten dokumentiert und die internen Standards vereinheitlicht.
Zustimmung zu Produktionsverträgen
Des Weiteren hat das Gremium mehreren Produktionsverträgen zugestimmt, die zuvor im Programmausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien detailliert beraten wurden. Unter diesen Verträgen befinden sich auch zwei Doppelfolgen der beliebten Krimireihe „Tatort“.