Hintergrund der Forderung
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich seit der Corona-Pandemie für die Rückzahlung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung ein. Diese Forderung ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Ein aktuelles Gutachten der DAK Gesundheit weist darauf hin, dass die Verwendung dieser Mittel durch die Pflegekassen möglicherweise verfassungswidrig ist.
Stellungnahme der SoVD-Vorsitzenden
Michaela Engelmeier, die Vorsitzende des SoVD, betont: „Anstatt die Beiträge für die Pflegeversicherung zu erhöhen, sollten die zweckentfremdeten Mittel von den Pflegekassen zurückgezahlt werden. Der Ausgleichsfonds ist keine Kasse für den Bund. Gesellschaftliche Aufgaben, wie die Bewältigung der Pandemie, müssen durch Steuermittel finanziert werden, nicht durch Sozialversicherungsbeiträge.“
Finanzielle Situation der Pflegeversicherung
Aktuell sind noch rund sechs Milliarden Euro an zweckentfremdeten Mitteln der Pflegeversicherung nicht zurückgezahlt worden. Engelmeier hebt hervor, dass diese Gelder dringend für die Versorgung von Pflegebedürftigen benötigt werden. Für das Jahr 2024 wird ein Defizit von über 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung prognostiziert.
Reaktion auf Beitragserhöhungen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits angekündigt, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen werden. Engelmeier kritisiert dies und erklärt: „Eine Erhöhung der Beitragssätze wäre nicht akzeptabel, solange der Bund sich seiner Finanzierungsverantwortung entzieht, um seinen Haushalt zu entlasten. Zuerst muss die vollständige Rückzahlung der pandemiebedingten Ausgaben erfolgen, bevor an eine Beitragserhöhung gedacht werden kann.“