Neues Tierschutzgesetz
Am Montagabend fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung von Sachverständigen zur Novelle des Tierschutzgesetzes statt. In diesem Zusammenhang äußerten sich Albert Stegemann, der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Astrid Damerow, die zuständige Berichterstatterin.
Kritik am Gesetzentwurf
Stegemann äußerte Bedenken, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Tierhaltung in Deutschland schrittweise gefährden könnte. Er verwies darauf, dass ein effektiver Tierschutz im Rahmen des EU-Binnenmarktes nur mit einem einheitlichen Rechtsrahmen möglich sei. Die vorgelegten Vorschläge seien seiner Meinung nach praxisfern und schlecht umgesetzt, was auch in den Stellungnahmen der Sachverständigen deutlich wurde.
Übermäßige Bürokratie
Damerow betonte, dass eine Überarbeitung des bestehenden Tierschutzgesetzes einen echten Mehrwert für das Wohl von Heim-, Wild- und Nutztieren bieten sollte. Sie kritisierte, dass der aktuelle Entwurf nicht nur zu einer unverhältnismäßigen Bürokratie führe, sondern auch Misstrauen gegenüber den verantwortungsbewussten Tierhaltern schüre. Viele der Regelungen seien gut gemeint, jedoch oft nicht praktikabel und könnten sogar zu einer Verschlechterung der Tierschutzsituation führen.
Auswirkungen auf die Tierhaltung
Insbesondere die Regelungen zum sogenannten Qualzuchtparagrafen könnten, laut Damerow, zu mehr Tierleid anstatt zu dessen Vermeidung führen. Nach der Anhörung der Experten sind Stegemann und Damerow in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf bestärkt worden.
CDU/CSU-Fraktion
Die CDU/CSU-Fraktion sieht sich als Vertreter der Volksparteien der Mitte und setzt sich für Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung ein. Sie fördert einen starken, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sowie die soziale und ökologische Marktwirtschaft. Der Vorsitzende der Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.