Gerichtliche Verwarnung für Journalisten

Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten

Der Journalist Arne Semsrott hat Gerichtsbeschlüsse online gestellt, obwohl ihm bewusst war, dass dies gegen geltendes Recht verstößt. Sein Ziel war es, eine rechtliche Fragestellung zur Pressefreiheit zu klären.

Urteil des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin hat Semsrott wegen der verbotenen Veröffentlichung von Informationen über Gerichtsverhandlungen (§353d StGB) verurteilt. Die Richter entschieden sich jedoch für eine mildere Strafe. Semsrott wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, die nur fällig wird, falls er innerhalb eines Jahres erneut straffällig wird.

Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 2000 Euro gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.

Hintergrund der Veröffentlichung

Semsrott gab im Prozess zu, dass er drei Beschlüsse des Amtsgerichts München veröffentlicht hatte, die sich auf ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen die Klimagruppe Letzte Generation bezogen. Er argumentierte, dass es ihm um die Klärung einer grundlegenden Rechtsfrage gehe.

Rechtsmittel

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Semsrott hat angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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