Ersatzfähigkeit von Inkassokosten

Bundesgerichtshof entscheidet über Inkassokosten

Am 21. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten betrifft. Diese Thematik war in der Vergangenheit häufig umstritten und führte zu zahlreichen Diskussionen.

Rechtssicherheit für Gläubiger und Schuldner

Die Entscheidung des BGH bringt Klarheit für Gläubiger, Rechtsdienstleister und Schuldner. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten, die bei der Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen, vom Schuldner übernommen werden müssen, wenn dieser in Verzug ist.

Verbundene Unternehmen und Zahlungsmodalitäten

Ein zentraler Punkt der Entscheidung betrifft die Situation, in der Gläubiger und Inkassodienstleister gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sind. Der BGH stellte klar, dass die Erstattungspflicht der Inkassokosten nicht davon abhängt, ob der Gläubiger die Vergütung direkt an den Inkassodienstleister zahlt oder ob es Vereinbarungen gibt, die eine solche Zahlung überflüssig machen.

Aufhebung eines vorherigen Urteils

Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf, das in einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anders entschieden hatte. Die Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), Anke Blietz-Weidmann, begrüßte das Urteil und betonte, dass es die Position der Gläubiger und Inkassodienstleister stärkt.

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die Entscheidung des BGH stellt sicher, dass Gläubiger unbezahlte Rechnungen effizient und kostengünstig verfolgen können. Dies kommt nicht nur den Gläubigern zugute, sondern hat auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Verbraucherpreise, da ein funktionierender Forderungseinzug die gesellschaftlichen Kosten des Zahlungsverzugs reduziert.

Über den BDIU

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) vertritt seit 1956 die Interessen der Inkassowirtschaft. Rund 450 Mitgliedsunternehmen, die etwa 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland ausmachen, sind im Verband organisiert. Diese Unternehmen vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeber aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen.

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