Da wo Videoverhandlungen stattfinden, verringern sie den Reiseaufwand für die Verfahrensbeteiligten erheblich. Im vergangenen Jahr waren beim OLG etwa 360 Verfahren per Videoverhandlung durchgeführt worden. Allerdings eignen sich nicht alle Verfahren für diese Technik. Schwierige Vergleichsverhandlungen und die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen sollten im Gerichtssaal erfolgen. In welchen Verfahren per Video verhandelt werde, sei Sache des Richters.
Das OLG kritisiert aktuelle Pläne der Bundesregierung, die durch neues Verfahrensrecht in Videoverhandlungen drängen. Diese nehmen weder auf die technischen Schwierigkeiten noch auf die Stellung des unabhängigen Richters hinreichend Rücksicht.