EU verurteilt Entscheidung des iranischen Obersten Gerichtshofs
Die EU verurteilt die Entscheidung des iranischen Obersten Gerichtshofs aufs Schärfste, das Todesurteil gegen Sharmahd aufrechtzuerhalten. Der Iran müsse von der Vollstreckung der Todesstrafe absehen und das Urteil aufheben. Familienangehörige und Menschenrechtler bezeichneten die Vorwürfe als haltlos und kritisierten das Verfahren als grob unfair.
Kritik von CDU-Chef Merz und Bundesaußenministerin Baerbock
Auch CDU-Chef Friedrich Merz äußerte sich verärgert über das Urteil und forderte die iranische Regierung auf, das Unrechtsurteil gegen Sharmahd aufzuheben und ihm die Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte bereits am Donnerstag den Iran aufgefordert, das „absolut inakzeptable“ und willkürliche Urteil rückgängig zu machen.
Hintergrund zu Djamshid Sharmahd
Sharmad wurde als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland gebracht und hat einen deutschen Pass. Allerdings ist er in Teheran geboren und hat damit automatisch die iranische Staatsbürgerschaft, die man nach iranischem Recht nicht ablegen kann. Merz hatte vor mehreren Wochen ein Visum beantragt, um sich vor Ort von Shamahds Haftbedingungen und seinem Gesundheitszustand ein Bild machen zu können, jedoch wurde sein Antrag bis heute nicht bewilligt.