EU fordert Aufhebung des Todesurteils gegen Deutsch-Iraner

Die Europäische Union hat die iranische Justiz aufgefordert, das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd aufzuheben. Sharmahd wurde für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht und zum Tode verurteilt. Die Entscheidung des iranischen Obersten Gerichtshofs, das Todesurteil aufrechtzuerhalten, wurde von der EU scharf kritisiert.

Hintergrund

Djamshid Sharmahd befindet sich seit 2020 in Haft. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Familienangehörige und Menschenrechtler bezeichneten die Vorwürfe als haltlos und kritisierten das Verfahren als grob unfair. Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte am Mittwoch das umstrittene Todesurteil gegen Sharmahd bestätigt.

Forderungen von Politikern

CDU-Chef Friedrich Merz hatte vor mehreren Wochen bei der iranischen Botschaft in Berlin ein Visum beantragt, um sich vor Ort von Shamahds Haftbedingungen und seinem Gesundheitszustand ein Bild machen zu können. Sein Antrag wurde bis heute nicht bewilligt. Merz forderte die iranische Regierung erneut auf, das Unrechtsurteil gegen Djamshid Sharmahd aufzuheben und ihm die Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte den Iran ebenfalls aufgefordert, das „absolut inakzeptable“ und willkürliche Urteil rückgängig zu machen. Der 68-Jährige habe zu keinem Zeitpunkt den Ansatz eines fairen Prozesses erhalten.

Staatsbürgerschaft

Sharmad war als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen und hat einen deutschen Pass. Allerdings ist er in Teheran geboren und hat damit automatisch die iranische Staatsbürgerschaft. Diese kann man nach iranischem Recht nicht ablegen.

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