Erhöhter Grundfreibetrag im Dezember

Mehr Geld für Arbeitnehmer

Im Dezember 2024 dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein höheres Nettogehalt freuen. Dies ist das Ergebnis einer rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags, die der Bundesrat Ende November beschlossen hat. Die Anpassung betrifft auch Rentnerinnen und Rentner.

Rückerstattung von Lohnsteuer

Der Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare angehoben. In den ersten elf Monaten des Jahres wurde zu viel Lohnsteuer abgezogen, was nun zurückerstattet wird. Diese Erhöhung wird bei der Abrechnung im Dezember 2024 berücksichtigt, was zu einem höheren Nettogehalt im letzten Monat des Jahres führt.

Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht

Zusätzlich wurde der Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben. Diese Änderung hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Abrechnung im Dezember.

Auswirkungen auf Rentner

Die Erhöhung des Grundfreibetrags hat auch Relevanz für Rentnerinnen und Rentner. Diese sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Gesamteinkünfte den neuen Grundfreibetrag von 11.784 Euro überschreiten. Somit sind sie erst ab dieser neuen Grenze zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt keinen ausgezahlten Betrag dar, sondern ist ein Freibetrag, der auf dem Existenzminimumbericht basiert. Er sichert, dass Steuerpflichtige über ein gewisses Einkommen verfügen, um grundlegende Lebensbedürfnisse zu decken. Einkommen unterhalb dieses Freibetrags ist steuerfrei, während Einkommen oberhalb des Freibetrags besteuert wird.

Über die VLH

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen. Gegründet 1972, bietet die VLH umfassende Unterstützung in Steuerfragen.

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