Start der ePA-Pilotphase

Einführung der elektronischen Patientenakte

Am 15. Januar 2025 beginnen die AOKs mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für ihre Versicherten. Diese Akte wird allen bereitgestellt, die im Vorfeld keinen Widerspruch eingelegt haben. Der Start erfolgt in den drei Pilotregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens, bevor ein bundesweiter Rollout geplant ist.

Wichtiger Schritt für die Digitalisierung

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes betrachtet diesen Schritt als bedeutende Etappe in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie weist jedoch darauf hin, dass in den ersten Wochen und Monaten keine übertriebenen Erwartungen an die neue Akte gestellt werden sollten. Das bestehende Digitalisierungsdefizit im Gesundheitssystem ist erheblich.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die ePA verspricht zahlreiche Vorteile in Bezug auf Transparenz, Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie Zugang, Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung. Es besteht ein klarer Nachholbedarf, und die positive Grundhaltung der Bevölkerung zur ePA ist ermutigend. Aktuell liegt die Widerspruchsquote unter den AOK-Versicherten bei lediglich 2,9 Prozent.

Sicherheitsaspekte und Datenschutz

Um das Vertrauen der Versicherten nicht zu gefährden, ist es wichtig, die vom Chaos Computer Club identifizierten Sicherheitslücken schnell zu schließen. Datenschutz und Datensicherheit sind von zentraler Bedeutung, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass das deutsche Gesundheitswesen im digitalen Stillstand verharrt. Vergleichbare Bereiche wie das Onlinebanking zeigen, dass eine Abwägung zwischen Nutzen und Risiko möglich ist.

Herausforderungen und Erwartungen

Digitale Großprojekte erfordern Geduld und kontinuierliche Nachbesserungen. Die jüngsten kritischen Äußerungen aus der Ärzteschaft verdeutlichen, dass noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Um den praktischen Nutzen der ePA zu verdeutlichen, müssen deren Vorteile erlebbar gemacht werden. Das Handling der ePA muss sich in der Praxis bewähren.

Praktische Anwendung in Modellregionen

Zu Beginn können nur gesetzlich Versicherte und Arztpraxen in den Modellregionen die ePA konkret anwenden und testen. Die gesammelten Erfahrungen aus diesen Pilotregionen werden entscheidend sein für die Planung des bundesweiten Rollouts.

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