Kabinett beschließt Baugesetzbuch-Novelle
Am 18. Juni 2025 hat das Kabinett die Novelle des Baugesetzbuches verabschiedet, die als „Bau-Turbo“ bezeichnet wird. Diese Entscheidung wird als bedeutender Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus angesehen.
Wichtige Änderungen im Planungsrecht
Die Novelle umfasst den neuen Paragraphen 246e, der den Kommunen ermöglicht, von bestehenden Planungsrechten abzuweichen. Dies soll dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Diese Maßnahmen sind entscheidend im Kampf gegen den bestehenden Wohnraummangel.
Erweiterte Regelungen für Wohnprojekte
Ein bemerkenswerter Fortschritt ist die Aufhebung der ursprünglichen Begrenzung, die nur Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen betraf. Somit können die neuen Regelungen auch für kleinere Bauprojekte und einzelne Wohneinheiten angewendet werden, was den Wohnungsbau insgesamt fördern soll.
Lärmschutzkonflikte im Fokus
Zusätzlich wurde ein neuer Paragraph 216a eingeführt, der sich mit Lärmschutzkonflikten befasst. Diese Regelung soll Klarheit und Rechtssicherheit für die Planung von Wohnbauvorhaben in lärmsensiblen Gebieten schaffen.
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Die Bauministerin hat mit dieser Novelle einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Um jedoch den Wohnungsbau weiter zu beschleunigen, wird ein zweiter „Turbo“ benötigt, der einfachere, kostengünstigere und standardisierte Bauverfahren fördert. Nur so kann der dringend benötigte Wohnraum schnell und flächendeckend bereitgestellt werden.