Einführung der Streithelferstellung
Berlin, 09.07.2025 – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Pro Generika haben einen Antrag auf Streithelferstellung im Rahmen des juristischen Verfahrens zur Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) gestellt. Beide Verbände möchten aktiv an den bereits laufenden Klagen mehrerer pharmazeutischer Unternehmen gegen diese Regelung teilnehmen.
Hintergrund der Klage
Im Fokus der Klage steht die geplante Einführung einer verpflichtenden vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen, die mit einer umfassenden Herstellerverantwortung verbunden ist. Die finanziellen Belastungen dieser Regelung sollen vor allem auf die Pharma- und Kosmetikbranche abgewälzt werden.
Kritik an der EU-Kommission
Die Pharmaverbände äußern Bedenken, dass die EU-Kommission bei der Erstellung dieser Richtlinie die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung nicht ausreichend berücksichtigt hat. Zudem wird die Datenbasis als fragwürdig eingestuft. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Rolle pharmazeutischer Produkte bei der Entstehung von Spurenstoffen überschätzt wird. Dies führt insbesondere bei Generikaherstellern zu einem erheblichen wirtschaftlichen Druck, der die Produktion wichtiger Arzneimittel gefährden könnte.
Warnungen der Verbände
Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, warnt: „Die aktuelle Ausgestaltung der Richtlinie bedroht nicht nur die wirtschaftliche Stabilität vieler Unternehmen, sondern gefährdet auch die Arzneimittelversorgung in Europa.“ Er betont, dass ein gerechtes und tragfähiges Finanzierungssystem für den Umwelt- und Gewässerschutz notwendig ist.
Unterstützung für die Branche
Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, ergänzt, dass die Streithelferstellung es ermöglicht, alle Generika-Unternehmen zu unterstützen, auch jene, die nicht klagen. Dies sei von großer Bedeutung, da die finanzielle Belastung die gesamte Branche betreffe.
Verantwortung für Umwelt und Wirtschaft
Beide Verbände betonen ihr Engagement für Umwelt und Nachhaltigkeit, fordern jedoch einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen, der ökologische Notwendigkeiten mit der ökonomischen Realität in Einklang bringt. „Wir setzen uns für eine Richtlinie ein, die verhältnismäßig, praktikabel und zukunftsfähig ist – für Umwelt, Wirtschaft und Versorgungssicherheit gleichermaßen“, so Joachimsen und Bretthauer.