Neuer Schritt im Bundestag
Am 10. Juli 2025 hat der Bundestag einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) beschlossen. Dieser Beschluss zielt darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen.
Steuerung und Akzeptanz
Mark Helfrich, der umweltpolitische Sprecher, betont, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes vor der Sommerpause die Handlungsfähigkeit der neuen Koalition unter Beweis stellt. Durch eine gezielte Steuerung beim Windkraftausbau soll die Akzeptanz vor Ort erhöht werden. Zudem wird Rechtssicherheit für Windenergiebetreiber beim Repowering geschaffen, indem klare Fristen für Genehmigungsbehörden und Luftverkehrsbehörden festgelegt werden.
Genehmigungsverfahren für Windkraft
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Lückenschluss für die Genehmigung von Windenergieanlagen in bereits genehmigten Beschleunigungsgebieten. Dies geschieht nach dem Auslaufen der EU-Notfallverordnung Ende Juni. Mit einer entsprechenden Regelung können diese Windkraftanlagen weiterhin vereinfacht genehmigt werden, wodurch viele laufende Projekte nicht unnötig verzögert werden.
Regelungen für Windenergieprojekte
Andreas Lenz, der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher, hebt hervor, dass mit der Teilumsetzung der RED III auch nach dem Auslaufen der EU-Notfallverordnung vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte in bestehenden Beschleunigungsgebieten möglich bleiben. Der Fokus liegt darauf, den Ausbau der Windenergie auf die dafür vorgesehenen Gebiete zu konzentrieren, während kommunale Positivplanungen weiterhin erlaubt sind.
Fazit
Insgesamt wird durch diese Maßnahmen der Ausbau der Windenergie vorangetrieben, während gleichzeitig eine geordnete Vorgehensweise sichergestellt wird, um die Akzeptanz für den Windkraftausbau zu fördern.