Bausparkassen begrüßen Entwurf
Am 5. Dezember 2025 wurde ein Referentenentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Bausparkassenverbände zeigen sich erfreut über die geplanten Änderungen, die auch der Eigenheimrente zugutekommen.
Wichtige Vereinfachungen
Der Entwurf sieht zahlreiche Vereinfachungen vor, darunter eine beitragsproportionale Zulagenförderung. Diese Maßnahmen sollen insbesondere Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen sowie Familien zugutekommen. Die Eigenheimrente wird dadurch ebenfalls erleichtert, was die Altersvorsorge in Form von Wohneigentum unterstützt.
Selbst genutztes Wohneigentum
Die selbst genutzte Immobilie bleibt ein zentraler Bestandteil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, hebt hervor, dass der Gesetzentwurf selbst genutztes Wohneigentum als gleichwertige Form der Altersvorsorge anerkennt.
Vorteile des Wohneigentums
Das Wohnen in den eigenen vier Wänden gilt als eine der effektivsten Methoden zur Altersvorsorge. Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, weist darauf hin, dass die niedrigeren Wohnkosten im Alter erheblich zur finanziellen Entlastung beitragen. Zudem besitzen Wohneigentümer im Vergleich zu Mietern ein deutlich höheres Vermögen.
Langfristige Vorteile
Die Entscheidung für ein eigenes Zuhause ermöglicht es den Menschen, aktiv für ihre Altersvorsorge zu sparen, insbesondere durch Tilgungsleistungen. König und Guthmann betonen, dass Immobilien in Bezug auf Rendite mit Kapitalmarktanlagen vergleichbar sind, jedoch den Vorteil bieten, dass die Annehmlichkeiten eines Eigenheims bereits vor dem Ruhestand genossen werden können.
Politische Anerkennung
Die Vertreter der Bausparkassenverbände sind sich einig, dass die Politik mit der neuen Reform nicht ausschließlich auf den Kapitalmarkt setzt, sondern auch die Bedeutung des selbst genutzten Wohneigentums als wichtige Form der privaten Altersvorsorge anerkennt.