Bewertung des Gesetzesentwurfs
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert sich kritisch zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, der heute im Bundeskabinett zur Abstimmung steht. Der Verband sieht in diesem Gesetz einen Angriff auf den Natur- und Umweltschutz.
Gefährdung von Naturschutzmaßnahmen
Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass beim beschleunigten Ausbau der Infrastruktur der Naturschutz und wichtige kohlenstoffspeichernde Ökosysteme nicht vernachlässigt werden dürfen. Der Gesetzesentwurf könnte die Eingriffsregelung im deutschen Naturschutzrecht, die Verursacher von Umweltschäden zur Verantwortung zieht, faktisch abschaffen. Die vorgesehenen Kompensationszahlungen seien kein adäquater Ersatz für die Schädigung der Natur und den Verlust seltener Tier- und Pflanzenarten.
Notwendigkeit eines Naturflächenbedarfsgesetzes
Müller-Kraenner fordert, dass das angekündigte Naturflächenbedarfsgesetz zeitgleich mit dem Infrastrukturpaket verabschiedet werden sollte. Dieses Gesetz müsse die Wiederherstellung von Lebensräumen als überragendes öffentliches Interesse festlegen.
Priorisierung von Straßenbauprojekten
Jürgen Resch, ebenfalls Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert, dass neue Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen und Lkw-Abstellplätze künftig priorisiert werden sollen. Diese Projekte würden als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Fortsetzung des Anti-Klimaschutz-Kurses
Resch sieht in diesem Gesetz einen weiteren Schritt der Bundesregierung, die einem von der Automobilindustrie diktierten Anti-Klimaschutz-Kurs folgt. Das Straßenbau-Beschleunigungsgesetz könnte Umweltbelange, behördliche Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bürgerbeteiligung untergraben. Umweltverbände hätten bereits mehrfach aufgezeigt, wie Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden können, ohne die Klimaziele aus den Augen zu verlieren.