Kritik von Thoma Schüller
Der Kirchenrechtler Thoma Schüller, der an der Universität Münster lehrt, hat das Urteil des Landgerichts Köln im Fall eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln scharf verurteilt. Er bezeichnete die Entscheidung als „anmaßend und skandalös“.
Religiöse und säkulare Normen
Schüller bemängelt, dass das Gericht säkulare Maßstäbe auf den religiösen Dienst eines katholischen Priesters anwendet und dabei kirchenrechtliche Gutachten ignoriert. Er äußerte, dass das Gericht die katholische Lehre missachte und den Argumenten der Anwälte des Erzbistums folge, die eine nicht-katholische Sichtweise auf das Priestertum vertreten.
Die Rolle der Priester
In seiner Argumentation betont Schüller, dass er seit 40 Jahren Priester ausbildet und den jungen Männern vermittelt, dass sie sich in einer ganzheitlichen Hingabe an die Nachfolge Christi befinden. Er kritisiert die Vorstellung, dass Priester einen privaten Bereich haben, in dem sie ungehindert agieren können, und dass die Aufsichtspflicht des Erzbistums in diesem Kontext nicht mehr gilt.
Sorgfaltspflicht des Erzbistums
Obwohl Schüller anerkennt, dass es Diskussionen über die Sorgfaltspflicht des Erzbistums Köln geben kann, warnt er davor, die Besonderheiten des Priestertums zu ignorieren. Er fordert, dass die religiösen Normen in die rechtlichen Überlegungen einfließen und mit den staatlichen Vorschriften in Einklang gebracht werden.