Einigung im Agrarstreit
Das Abkommen sieht die Aufhebung der einseitigen Maßnahmen einiger osteuropäischer Länder für ukrainische Agrarprodukte vor. Kiew kann somit auch weiterhin seine Produkte in Drittländer exportieren. Die Einfuhr bestimmter Produkte aus der Ukraine wird ohne mengenmäßige Beschränkungen sowie ohne Zoll- und amtliche Kontrollen zugelassen. Im Gegenzug sollen für Produzenten von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen in Osteuropa außergewöhnliche Schutzmaßnahmen greifen. Zudem profitieren betroffene Landwirte von einem für sie vorgesehenen 100-Millionen-Euro-Unterstützungspaket.
Auswirkungen auf die Ukraine und osteuropäische Bauern
Das Abkommen bewahrt sowohl die Exportkapazität der Ukraine als auch die Lebensgrundlage osteuropäischer Landwirte. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung und betonte auf Twitter, dass das Abkommen sowohl die Weltversorgung mit Agrarprodukten als auch die Lebensgrundlage der Landwirte sichert.
Polen, Ungarn, die Slowakei und Bulgarien hatten Mitte April Einfuhren von Getreide und anderen Agrarprodukten aus der Ukraine untersagt. Sie begründeten den Schritt mit dem Schutz ihrer heimischen Produzenten. Hintergrund sind deren Klagen über einen Preisverfall. Infolge des russischen Angriffskriegs kann die Ukraine weniger landwirtschaftliche Produkte auf dem Seeweg etwa nach Afrika exportieren, sondern nutzt den Landweg durch die EU. In Nachbarländern wie Polen und Ungarn sorgt dies für volle Silos und deutlich sinkende Erzeugerpreise.