Ein Prozess wegen zweifachen Totschlags hat am Offenburger Landgericht begonnen. Eine 45-jährige Frau soll ihre Schwester und ihre eigene Tochter in einer Obdachlosenunterkunft getötet haben. Die Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, ihr Pflichtverteidiger räumte jedoch die Anschuldigung ein.
Anklage und Vorwürfe
Die Frau ist wegen zweifachen Totschlags angeklagt. Laut Anklage kam es in der Obdachlosenunterkunft zu erheblichen Spannungen zwischen den drei Frauen. Im Juli 2022 soll die Angeklagte ihre 19-jährige Tochter und ihre 49-jährige Schwester angegriffen haben, weil sie ihnen ein sexuelles Interesse an ihrem ehemaligen Lebensgefährten unterstellte. Zunächst schlug sie mit einer Pfanne auf ihre Tochter ein, dann griff sie zu einem Messer und schließlich zu einer Schere. Auch die Schwester wurde attackiert und erlitt 45 Schnitt- und Stichwunden an Hals und Kopf. Die Tochter hatte 22 Riss-Quetschwunden und mehrere Verletzungen im Gesicht und am Hals. Beide Opfer starben an ihren Verletzungen.
Verhandlung und Aussage der Angeklagten
Die Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Ihr Pflichtverteidiger gab jedoch an, dass sie die Anschuldigung einräume. Die Frau schilderte vor Gericht, dass sie im Alter von 12 bis 13 Jahren mit ihrer Familie von Serbien in den Südwesten gekommen sei. Sie lebte vor ihrer Verhaftung in Offenburg. Warum sie völlig ausgerastet sei, könne sie sich selbst nicht vorstellen, so der Pflichtverteidiger.
Prozess und Ende
Die Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft und wurde mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der Prozess soll nach bisheriger Planung am 7. Juli enden. (Rechtssache Az: 1 Ks 303 Js 13425/22)