Juristische Aufarbeitung zieht sich hin
Ein Zweijähriger ist in einer Mini-Kita gestorben, doch die juristische Aufarbeitung zieht sich hin. Der Prozess gegen die beiden Tagesmütter, die laut Anklage ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollen, begann am Freitag, den 23. Juli 2021, vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht.
Prozessabbruch aufgrund organisatorischer Probleme
Der Prozess musste jedoch nach nur zwei Stunden abgebrochen werden, da es Probleme mit Dolmetschern gab und der Gerichtsmediziner inzwischen in Rente ist. Doch das größte Problem war ein Schöffe, der aufgrund von Urlaubsplänen den Prozess vorzeitig beenden ließ.
Eltern schwer belastet
Die Eltern des verstorbenen Zweijährigen fiel es sichtlich schwer, über den Tod ihres Sohnes zu sprechen. Der Junge war vor knapp zwei Jahren in der Mini-Kita erstickt.
Verfahren wird im Oktober fortgesetzt
Das Verfahren soll im Oktober von vorn beginnen. Für die Eltern bedeutet das einen erneuten aufreibenden Auftritt vor Gericht.
Anklage wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
Die beiden Tagesmütter haben vor Gericht geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Junge unten in einem Etagenbett lag und nicht schlafen konnte. Die beiden Tagesmütter hätten durch die geschlossene Tür von draußen sein Quengeln gehört, hätten aber trotzdem nicht nach ihm geschaut. Irgendwann wurde der Junge still. Die Tagesmütter hätten gedacht, er sei eingeschlafen. Als sie eine Stunde später nach den Kindern schauten, war der Zweijährige erstickt.
Gutachter soll Unfallursache klären
Den Ermittlungen zufolge hatte der Junge die nicht fest verankerte Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt und wurde dann mit seinem Kopf unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt. Wie das überhaupt möglich war, soll ein Gutachter in dem Prozess klären.
Konsequenzen für die Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen hat bereits Konsequenzen gezogen und die Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, nach dem tödlichen Unglück besser verschraubt.
Tagesmütter tragen Verantwortung
Verantwortlich für den Tod des Jungen sind nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trotzdem die Tagesmütter. Hätten sie besser aufgepasst, hätten sie den Tod des Zweijährigen verhindern können, betonte der Staatsanwalt in seiner Anklage.
Kommunikation in der Kita schwierig
Die Kommunikation in der Kita muss schwierig gewesen sein. Die Eltern des Zweijährigen sprechen nur Arabisch und das Gericht hatte keinen Dolmetscher bestellt. Eilig wurde ein Übersetzer herbeitelefoniert. Eine der Tagesmütter spricht nach Angaben ihres Anwalts so schlecht Deutsch, dass sie für Aussagen einen Spanisch-Dolmetscher brauche. Da die Frau aber ohnehin nichts sagen wollte, war das erst mal kein Problem. Auch in der Kita war die Kommunikation zwischen Eltern und Tagesmüttern offenbar schwierig.