Obwohl der Freistaat Bayern die Deadline zur Abgabe der Grundsteuererklärung zweimal verlängert hat, fehlen immer noch rund 900.000 Angaben von Grundstückseigentümern. Landesweit müssen für etwa 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuererklärungen abgegeben werden, aber bis zum 2. Mai sind nur etwas mehr als 5,6 Millionen elektronisch und auf Papier eingegangen. Das entspricht etwa 87 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen.
Verlängerung der Abgabefrist
Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere drei Monate bis zum 30. April verlängert. De facto endete sie aufgrund des Sonn- und Feiertages nun sogar erst mit Ablauf des 2. Mai. Ursprünglich wäre die Frist Ende Januar ausgelaufen, nach einer bundesweiten Verlängerung um drei Monate. Zunächst war Ende Oktober 2022 geplant gewesen.
Keine Versäumniszuschläge
Wer seine Steuererklärung bisher nicht abgegeben hat, muss zunächst keine Versäumniszuschläge oder ähnliches befürchten, da es sich um neues Recht handle, so das Ministerium. Zunächst würden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken nochmals an ihre Abgabepflicht erinnert. Wer dann jedoch immer noch nicht reagiert, muss dann auch mit Zuschlägen wegen der Fristversäumnis rechnen.
Neue Bemessungsgrundlage ab 2025
Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell „zu bürokratisch“ ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.