Verhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Ebersberg
Am Mittwochmorgen sollte vor dem Amtsgericht Ebersberg über die Abseil-Aktion von Klimaaktivisten von einer Autobahnbrücke während der Automesse IAA verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Frauen und einem Mann Nötigung in 192 Fällen vor. Sie sollen im September 2021 192 Menschen an der Weiterfahrt gehindert haben, weil die Autobahn 94 bei Poing gesperrt werden musste, nachdem zwei der Frauen sich von der Autobahnbrücke abgeseilt hatten.
Verzögerungen und Klebstoffverbot
Der Prozess begann jedoch mit massiver Verzögerung, da die Angeklagten und ihre Verteidiger mit großem Gepäck angereist waren und die Sicherheitskontrollen dadurch sehr in die Länge gezogen wurden. Vor Gericht demonstrierten die Klimaaktivisten mit Plakaten und einer Person klebte einen Zettel an einen Laptop. Der Jugendrichter erließ in der Sicherungsverfügung für die Verhandlung ein ausdrückliches Klebstoffverbot, da Klimaaktivisten zuletzt immer wieder mit umstrittenen Klebeaktionen auf sich aufmerksam gemacht hatten.
Anträge auf Freunde als Verteidiger
Drei Stunden nach dem geplanten Prozessbeginn war am Mittwoch noch nicht einmal die Anklage verlesen worden, da die Angeklagten beantragten, vor Gericht von ihren Freunden verteidigt zu werden. Nur eine der Beschuldigten hatte eine Anwältin dabei, der Rest wollte sich von Freunden ohne Jura-Studium vertreten lassen. Weil der Richter das zum Teil ablehnte, wurden mehrere Beschwerden und Befangenheitsanträge gegen ihn eingelegt.
Unklarheit über Urteil
Wann und ob es am Mittwoch noch um die Sache gehen und wann ein Urteil fallen könnte, war zunächst unklar. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte im März drei Klimaschutzaktivisten in einem ähnlichen Fall zu Geldstrafen verurteilt. Zwei Klimaschutzaktivisten hatten sich damals zur IAA von einer anderen Autobahnbrücke bei Germering über der A96 abgeseilt. Die beiden 25-Jährigen und eine Unterstützerin wurden wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu 30 Tagessätzen verurteilt. Eine 40-Jährige fotografierte die Aktion. Die Staatsanwaltschaft klagte das Trio im Nachgang wegen Nötigung in 1296 Fällen an.