Gericht weist Klage ab
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro hat. Schröder hatte gegen einen Beschluss des Bundestags geklagt, der ihm nach der russischen Invasion in die Ukraine im Mai 2022 das Büro und seine Mitarbeiter entzogen hatte.
Neue Regelung für Alimentierung ehemaliger Bundeskanzler und Bundespräsidenten
Seit vielen Jahrzehnten erhalten ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro, um Aufgaben zu erledigen, die sich aus ihrem früheren Amt ergeben. Diese Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2022 wurde die Alimentierung jedoch neu geregelt. Sie ist nun abhängig davon, ob die ehemaligen Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
Kritik an Schröders Verbindungen zu Russland
Bevor Schröder ein Teil seiner Sonderrechte entzogen wurde, stand er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik – auch in seiner eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine bereits ihre Posten aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin jedoch nicht genannt worden.
Grundsätzliche Bedeutung des Falls
Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte und von grundsätzlicher Bedeutung. Mit der Klage kommt die gängige Staatspraxis auf den Prüfstand, so der Gerichtssprecher. Es ist davon auszugehen, dass der Fall letztlich nicht in erster Instanz entschieden wird.