Hintergrund
Die Bundesregierung hatte in der Corona-Pandemie milliardenschwere Hilfen für die Lufthansa bereitgestellt. Diese wurden von der EU-Kommission genehmigt.
Urteil
Das EU-Gericht hat nun entschieden, dass die Genehmigung der Hilfen durch die EU-Kommission nicht rechtens war. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Kommission nicht ausreichend geprüft habe, ob die Hilfen mit den EU-Beihilferegeln vereinbar seien.
Rechtsmittel
Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Auswirkungen
Das Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf andere Hilfen, die von EU-Mitgliedsstaaten in der Corona-Pandemie bereitgestellt wurden. Es zeigt zudem, dass die EU-Kommission bei der Genehmigung von Hilfen genauer prüfen muss, ob diese mit den Beihilferegeln vereinbar sind.