Ausbaufähige Beteiligung an Sozialwahlen
Die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung führt derzeit Sozialwahlen durch. Die Krankenkasse Barmer hat jedoch festgestellt, dass die Beteiligung der Wahlberechtigten noch ausbaufähig ist. Laut der Thüringer Landesvertretung der Kasse haben bisher nur etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Wichtige Mitsprachegremien
Die Sozialparlamente, die durch die Sozialwahlen gewählt werden, sind wichtige Mitsprachegremien. Sie haben unter anderem die Befugnis, den Haushalt zu beschließen und bei Krankenkassen über Bonusprogramme mitzubestimmen.
Teilnahmeberechtigte Krankenkassen
Zur Sozialwahl sind Mitglieder der Krankenkassen Barmer, DAK, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und Techniker Krankenkasse aufgerufen. In Thüringen betrifft dies rund 240.000 Menschen.
Teilnahmeberechtigte Rentenversicherung
Zusätzlich sind im Freistaat rund 745.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Stimmabgabe aufgerufen. Das Mindestalter der Wahlberechtigten beträgt 16 Jahre.
Wahlunterlagen und Online-Wahl
Die Krankenkassen und Rentenversicherung haben in den vergangenen Wochen die Wahlunterlagen verschickt. Erstmals ist auch eine Online-Wahl möglich. Die Sozialwahl läuft noch bis Ende Mai.
Die Krankenkasse Barmer ruft dazu auf, von der Möglichkeit zur Stimmabgabe Gebrauch zu machen und somit die Beteiligung an den Sozialwahlen zu erhöhen.