Einigung auf Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung

Die kontroverse Diskussion um das Heizungsgesetz und den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes scheint nun ein Ende zu finden. Laut Angaben aus dem Bauministerium hat die Ampel-Koalition eine Einigung erzielt und sich grundsätzlich auf ein Gesetz für kommunale Wärmepläne geeinigt.

Einigung nach Versendewiderspruch

Der zuvor umstrittene Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes wird am Mittwoch zur Anhörung an die Bundesländer und Verbände geschickt, nachdem der bisherige Versendewiderspruch während der Ressortabstimmung aufgehoben wurde. Zuvor hatten FDP-geführte Ministerien Bedenken angemeldet.

Verknüpfung mit Heizungsgesetz

Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes ist eng mit dem ebenfalls umstrittenen Heizungsgesetz verknüpft und kann nun „in einer angemessenen Zeit beraten werden“, so das Bauministerium.

Pflichten für Länder und Kommunen

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Länder und Kommunen, konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Bis Ende 2026 sollen Großstädte ihre Wärmepläne fertigstellen, während kleinere Städte zwei Jahre länger Zeit haben. Netzbetreiber und Industrieunternehmen sollen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen.

Orientierung für Bürgerinnen und Bürger

Die Wärmepläne der Kommunen sollen eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sein, um zu erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.

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