Trotz langer Haftstrafe: Linksextremistin Lina E. vorerst auf freiem Fuß

Urteilsbegründung am Oberlandesgericht Dresden

Eine Überraschung gab es am Ende der Urteilsbegründung am Oberlandesgericht Dresden: Die als linke Gewalttäterin verurteilte Lina E. kommt trotz langer Haftstrafe vorerst frei. Nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft wird der Haftbefehl gegen sie gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Auflagen für Lina E.

Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Lina E. muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben.

Verurteilung wegen Angriffen auf Rechtsextreme

Das Oberlandesgericht hatte die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme verurteilt. Es ließ Revision zu.

Freudige Überraschung bei der Mutter von Lina E.

Die Entscheidung zum Haftbefehl löste vor allem bei der Mutter der 28-Jährigen freudige Überraschung aus, die in frenetischem Beifall und Gejohle der Unterstützer um sie herum gipfelte. „Fünf Jahre drei Monate ist für jemanden in ihrem Alter und auch sonst heftig und gravierend“, sagte der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats.

Unklarheit über Auswirkungen der Entscheidung

Nach dem Urteil waren zunächst Ausschreitungen befürchtet worden. Unklar war am Abend, ob die Aufhebung des Haftbefehls zu einer Entspannung der Lage beiträgt. Parallel zur Urteilsverkündung zogen am Mittwochabend einige Hundert Demonstranten durch Dresden. Auch in Berlin und Hamburg gab es Solidaritätsdemos. Die Polizei bezifferte die Teilnehmerzahl in der Bundeshauptstadt auf rund 500. Die Demonstration sei weitgehend friedlich verlaufen, es habe auch einigen Rangeleien gegeben, hieß es.

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