Verurteilter Entführer von Ursula Herrmann soll freikommen

Der verurteilte Entführer des Mädchens Ursula Herrmann soll nach 15 Jahren Haft bald freikommen. Das Landgericht Lübeck hat beschlossen, den Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Der Mann war des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge schuldig befunden worden.

Der Fall Ursula Herrmann

Ursula Herrmann wurde 1981 am Ammersee in Bayern entführt und in einer Kiste vergraben. Das Mädchen erstickte darin. Der mutmaßliche Täter wurde im Mai 2008 in Schleswig-Holstein festgenommen und im März 2010 vom Landgericht Augsburg verurteilt. Er beteuert bis heute seine Unschuld.

Freilassung des Verurteilten

Bis die Entscheidung des Landgerichts Lübeck rechtskräftig ist, bleibt der Mann noch im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um Beschwerde einzulegen. Eine Beschwerde sei jedoch unwahrscheinlich, so der Verteidiger des Verurteilten. Daher wird er voraussichtlich am 7. Juni das Gefängnis verlassen können.

Möglichkeit der Bewährung

Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann laut Strafgesetzbuch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sich der Täter während der Haftzeit nichts zu Schulden kommen ließ. In den 15 Jahren Haft ist die U-Haft mitberechnet.

Spurensicherung und Gutachten

Die Spurensicherung am Tatort wurde als Fiasko bezeichnet und es dauerte fast 27 Jahre, bis das Verbrechen als aufgeklärt galt. Bis heute werden die Spuren in dem Fall immer wieder überprüft. Zuletzt wurde bei der Universität Zürich ein Gutachten zu dem Tonbandgerät erstellt, das beim Verurteilten sichergestellt wurde und für die Erpresseranrufe genutzt worden sein soll.

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