Baerbock befürwortet Asyl-Vorprüfungen an EU-Außengrenzen unter Einhaltung von Menschenrechtsstandards

Die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat sich für Asyl-Vorprüfungen an den EU-Außengrenzen ausgesprochen, betonte jedoch die Wichtigkeit der Einhaltung von Menschenrechtsstandards. Sie bezeichnete Asylverfahren an den Außengrenzen als „Fluch und Chance zugleich“, da sie in die Freiheitsrechte eingreifen. Jedoch sei der Vorschlag der EU-Kommission die einzige realistische Chance für ein geordnetes und humanes Verteilungsverfahren in einer EU von 27 sehr unterschiedlichen Staaten.

Verhandlungen in Brüssel

Baerbock betonte, dass Verhandlungen in Brüssel notwendig seien, um sicherzustellen, dass niemand länger als einige Wochen im Grenzverfahren stecken bleibt, Familien mit Kindern nicht ins Grenzverfahren kommen und das Recht auf Asyl im Kern nicht ausgehöhlt wird. Sie mahnte jedoch auch, dass ein Nichthandeln bittere Konsequenzen haben würde, da der Trend in Europa bereits zu mehr Abschottung, Pushbacks und Zäunen führe.

Kritische Fragen und EU-Innenministertreffen

Baerbock betonte, dass kritische Fragen wichtig seien, um sicherzustellen, dass europäische Menschenrechtsstandards gewahrt werden. Ob ihre Partei mitziehe, hänge davon ab. Die EU-Innenministerinnen und -minister werden sich am 8. Juni in Luxemburg erneut mit dem Thema beschäftigen. Die EU-Staaten versuchen derzeit, sich auf Grundzüge einer Reform des europäischen Asylsystems zu einigen, um die seit Jahren heftig gerungen wird.

Strittige Fragen

Strittig ist insbesondere die Frage, ob es Vorprüfungen von Asylanträgen schon an den europäischen Außengrenzen geben soll und eine mögliche Verteilung Geflüchteter in Europa. Es steht im Raum, direkt nach der Registrierung in Außengrenzstaaten zu prüfen, ob jemand Aussicht auf Schutz hat oder nicht. Hintergrund sind Vorschläge der EU-Kommission von 2020. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich Anfang des Monats für eine Asyl-Vorprüfung an den Außengrenzen ausgesprochen.

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