Im August Geld geschenkt? Energieversorger dürfen wieder hohe Boni zahlen – Wettbewerb um Neukundschaft eröffnet

Kleine Änderung mit großer Wirkung

Seit dem 02. August 2023 dürfen Versorger, die Preise unter der Strom- oder Gaspreisbremse anbieten, wieder mit attraktiven Bonuszahlungen über 50 Euro werben. Wer seinen Energietarif im August wechselt, kann sich voraussichtlich über eine dicke Geldprämie zum neuen Vertrag freuen.

Wettbewerb um Neukund:innen ist wieder eröffnet

Die Änderung ist etwa im Paragraph 12 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse zu finden. Dabei wird nach dem Wort „schließt“ der folgende Absatz um „und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 16 Absatz 3 vorsieht“ ergänzt: „Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen darf im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Belieferung eines Letztverbrauchers mit Strom, den er im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 3 schließt, weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die insgesamt einen Wert von 50 Euro oder, sofern eine Zugabe der Energieeinsparung oder der Erhöhung der Energieeffizienz dient, 100 Euro pro Netzentnahmestelle des Letztverbrauchers, die das Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert, überschreiten.“ Ähnliches gilt für das Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz.

Auf Grund- und Arbeitspreise achten!

Da seit Anfang des Jahres immer mehr Versorger Preise unter 40ct/kWh für Strom bzw. 12ct/kWh für Gas anbieten können, ist der Wettbewerb um Neukund:innen nun sozusagen wieder eröffnet. Bei Bonuszahlungen sollte unbedingt auf die Grund- und Arbeitspreise geachtet werden, da diese möglicherweise erhöht werden könnten.

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