Schuldenbremse ausgesetzt: CDU-Fraktion klagt

CDU-Fraktion reicht Klage gegen Bremer Nachtragshaushalt ein

Die CDU-Fraktion hat am Freitag Klage am Staatsgerichtshof gegen den Nachtragshaushalt der Bremer Regierung eingereicht. Die Fraktion ist der Meinung, dass dieser gegen die Landesverfassung verstößt. Insbesondere das Aussetzen der Schuldenbremse wird von der Oppositionsfraktion als unrecht angesehen. Fraktionschef Frank Imhoff betonte, dass die Klage dazu diene, die Steuerzahler und insbesondere die jüngere Generation vor einer einseitigen finanziellen Belastung in der Zukunft zu schützen.

Abstrakte Normenkontrollklage eingereicht

Die CDU hat eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage eingereicht. Dabei wird geprüft, ob Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind. Die Schuldenbremse ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung verankert und sieht einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung vor. Allerdings kann die Schuldenbremse in Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen ausgesetzt werden. Die Bremer Regierung hat diese Ausnahmeregelung für den Nachtragshaushalt 2023 genutzt und begründet dies mit der Klimakrise, dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise.

Kritik an fehlender Begründung und ungenauer Verwendung des Geldes

Die CDU-Fraktion stützt sich bei ihrer Klage auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes. Gröpl bemängelt, dass nicht ausreichend begründet wurde, warum die Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Zudem gibt es für mehr als 90 Prozent der bereitgestellten Gelder keine genauen Angaben zur Verwendung. Die Regierung plant außerdem, einen „Vorrat“ an Kreditermächtigungen über mehrere Jahre anzulegen.

Fazit

Die CDU-Fraktion hat Klage gegen den Nachtragshaushalt der Bremer Regierung eingereicht, da sie das Aussetzen der Schuldenbremse als Verstoß gegen die Landesverfassung ansieht. Die Klage dient dem Schutz der Steuerzahler und der jüngeren Generation vor einer einseitigen finanziellen Belastung in der Zukunft. Ein Gutachten kritisiert zudem die fehlende Begründung und ungenaue Verwendung der Gelder.

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