Deutscher Lehrerverband betont Verschwiegenheitspflicht für Lehrkräfte

Der Deutsche Lehrerverband betont die Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften gegenüber Dritten, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger. Verbandspräsident Stefan Düll betonte in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die besondere Verantwortung der Lehrkräfte gegenüber ihren Schülern. Er erklärte, dass Schülerinnen und Schüler genauso einen Persönlichkeitsschutz genießen wie Erwachsene.

Lehrkräfte haben eine Verpflichtung gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen und sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten Dritten verpflichtet, mit Ausnahme der Eltern und der Strafverfolgungsbehörden. Dies gelte auch im Fall der Brüder Aiwanger, so Düll. In diesem konkreten Fall hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über ein rechtsextremes Flugblatt berichtet, bei dem eine Facharbeit von Hubert Aiwanger als Vergleich herangezogen wurde. Der Bruder von Hubert Aiwanger gab schließlich zu, das antisemitische Flugblatt verfasst zu haben.

Wenn ein Schüler gegen Regeln verstößt, ergreift die Schule nach einer Anhörung geeignete Erziehungsmaßnahmen, erklärte der Lehrer-Präsident. Bei Straftaten werde die Polizei eingeschaltet. Die Schule sei jedoch grundsätzlich keine Strafverfolgungsbehörde, sondern setze auf die geringstmögliche Erziehungsmaßnahme. Düll erklärte, dass die Gründe für solche Vorfälle unterschiedlich sein können, wie beispielsweise Rache, Provokation, extremistische Einstellungen oder das Streben nach Aufmerksamkeit. Es sei jedoch wichtig, die Brisanz solcher Vorfälle je nach Alter und Reife der Schüler zu erkennen.

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