Wahlkampf und Migration
In Brandenburg steht der Wahlkampf an, und das Thema Migration sorgt für Diskussionen. Der Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) setzt sich in der aktuellen Debatte für eine grundlegende Reform des Asylrechts ein.
Vorschlag zur Abschaffung des Asylrechts
Stübgen äußerte in einem Interview, dass das individuelle Asylrecht im Grundgesetz nicht mehr erforderlich sei. Seiner Meinung nach gewähren die bestehenden Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention bereits Schutz für verfolgte Personen. Er schlägt vor, die Genfer Flüchtlingskonvention im Grundgesetz als Institutsgarantie zu verankern.
Einführung von Flüchtlingskontingenten
Ein Wegfall des Asylrechts würde es ermöglichen, Flüchtlingskontingente einzuführen. Stübgen betont, dass dies eine Möglichkeit wäre, selbst zu entscheiden, wer ins Land kommt und in welchem Umfang Migranten aufgenommen und integriert werden können.
Chancen auf Grundgesetzänderung
Obwohl ähnliche Vorschläge aus der Union bereits geäußert wurden, schätzt Stübgen die Chancen auf eine Grundgesetzänderung als gering ein. Er betont, dass der Fokus auf umsetzbaren Maßnahmen liegen sollte.
Feststellung einer nationalen Notlage
Der Innenminister fordert zudem, eine nationale Notlage auszurufen, um Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen zu können. Er ist überzeugt, dass dies rechtlich machbar ist, auch wenn die Zahl der Neuankömmlinge derzeit rückläufig ist. Stübgen sieht die Belastungen als nicht mehr tragbar an.
Verhandlungen mit Nachbarländern
Um die Zurückweisungen an den Grenzen erfolgreich umzusetzen, seien Verhandlungen mit den Nachbarländern notwendig. Stübgen empfiehlt, dass die Außenministerin mehr Gespräche mit den Nachbarstaaten führt, anstatt sich auf andere internationale Reisen zu konzentrieren.
Kritik aus dem Ausland
Bereits aus Polen und Österreich gab es scharfe Kritik an den von der Union geforderten Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen. Bisher wird in der Praxis geprüft, ob Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben oder hätten stellen können, um sie gegebenenfalls dorthin zurückzuführen. Die Zustimmung dieser Länder wird jedoch häufig nicht erteilt, sodass viele Schutzsuchende in Deutschland bleiben.