Referentenentwurf und Fachliche Kritik
Der aktuelle Referentenentwurf zur inklusiven Jugendhilfe wird von Fachleuten als unzureichend bewertet. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) äußert Bedenken hinsichtlich der bestehenden Strukturen, die als exkludierend wahrgenommen werden. Während einer Anhörung wurde festgestellt, dass der Entwurf nicht dazu beiträgt, die Ungleichbehandlung privater Leistungserbringer abzubauen.
Diskriminierung privater Träger
Christof Schaefers, ein Mitglied des bpa-Präsidiums, kritisierte, dass die Zusammenführung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe die Situation für private Anbieter weiter verschlechtern könnte. Der bpa befürwortet die Ziele der inklusiven Jugendhilfe, sieht jedoch die Beibehaltung diskriminierender Strukturen im SGB VIII als problematisch an.
Forderung nach Gleichberechtigung
Der Verband fordert die Aufhebung aller Benachteiligungen für private Leistungserbringer. Ein zentraler Punkt ist die Notwendigkeit, den Rechtsschutz für Anbieter der ambulanten Eingliederungshilfe zu verbessern. Der bestehende rechtliche Rahmen, der ambulanten Leistungserbringern den Zugang zu Schlichtungsstellen erschwert, soll überarbeitet werden.
Notwendigkeit von Reformen
Um die inklusive Jugendhilfe erfolgreich umzusetzen, ist es laut bpa entscheidend, dass alle Anbieter gleichgestellt werden. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, den kommenden Gesetzentwurf so zu gestalten, dass er diskriminierungsfrei ist und die innere Struktur der inklusiven Jugendhilfe fördert.