Einführung von Section 144
Die Regierung von Punjab, Pakistan, hat in Rawalpindi bis zum 17. Oktober Section 144 verhängt, um während des bevorstehenden Gipfeltreffens der Shanghai Cooperation Organisation (SCO) für Recht und Ordnung zu sorgen. Diese Regelung erlaubt es der Regierung, verschiedene Formen von politischen Versammlungen, Demonstrationen und ähnlichen Aktivitäten für einen bestimmten Zeitraum zu verbieten.
Dauer der Einschränkungen
In Rawalpindi wird diese Einschränkung eine Woche lang, vom 10. bis 17. Oktober, gelten. Die Entscheidung wurde getroffen, um die Sicherheit der Bürger und öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten und mögliche Bedrohungen oder Störungen zu verhindern.
Über den SCO-Gipfel
Die SCO-Meetings sind in den pakistanischen Städten Rawalpindi und Islamabad geplant. Die Shanghai Cooperation Organisation ist eine permanente zwischenstaatliche internationale Organisation, die am 15. Juni 2001 in Shanghai, China, gegründet wurde. Zu den Hauptzielen der SCO gehören der Ausbau des gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten sowie die Förderung der Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie.
Mitgliedsstaaten der SCO
Zu den Mitgliedsländern der SCO zählen Indien, Iran, China, Pakistan und Russland, sowie mehrere bedeutende Dialogpartner wie Bahrain, Ägypten, Katar, Malediven, Myanmar, die VAE und Sri Lanka. Indien wird durch den Außenminister S. Jaishankar beim bevorstehenden Gipfel in Pakistan vertreten.
Sicherheitsmaßnahmen in Pakistan
Die pakistanische Regierung hat zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Ablauf der internationalen Konferenz zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine verstärkte Sicherheitsvorkehrung im Adiala-Gefängnis, wo der ehemalige Premierminister Imran Khan inhaftiert ist. Es wird verhindert, dass Unterstützer, Anwälte oder Familienmitglieder ihn besuchen können.
Militärische Präsenz in Islamabad
Zusätzlich hat die Zentralregierung von Pakistan vom 5. bis 17. Oktober Truppen der pakistanischen Armee in Islamabad stationiert, um die Sicherheit während des Gipfels zu gewährleisten. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen von Artikel 245 der Verfassung.