Anklage wegen Mordes an ukrainischen Soldaten

Hintergrund der Anklage

Im oberbayerischen Murnau kam es vor etwa einem halben Jahr zu einem tragischen Vorfall, bei dem zwei ukrainische Soldaten ihr Leben verloren. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nun Anklage gegen einen 57-jährigen Russen erhoben, der verdächtigt wird, die beiden Männer getötet zu haben.

Details zum Vorfall

Die beiden Soldaten, im Alter von 23 und 36 Jahren, waren nach Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau behandelt worden. Der mutmaßliche Täter, der seit den frühen 1990er Jahren in Deutschland lebt und bereits polizeilich in Erscheinung trat, soll die Soldaten im April dieses Jahres in der Nähe eines Einkaufszentrums angegriffen haben. Berichten zufolge kam es zu einem Streit über die Situation in der Ukraine, der eskalierte.

Motivation des Angeklagten

Laut der Generalstaatsanwaltschaft fühlte sich der Angeklagte „in seinem Nationalstolz verletzt“. Er gilt als Anhänger eines extremen russischen Nationalismus und befürwortet den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Streit mit den Soldaten soll seine Feindseligkeit gegenüber ihnen verstärkt haben.

Der Angriff

Nach dem Streit holte der Angeklagte ein Messer aus seiner Wohnung und stach einem der Soldaten gezielt in den Hals. Auch das zweite Opfer wurde von ihm attackiert. Beide Männer erlagen ihren Verletzungen.

Rechtliche Schritte

Die Anklagebehörde sieht in diesem Fall sowohl niedrige Beweggründe als auch Heimtücke als Mordmerkmale. Die beiden Soldaten waren zum Zeitpunkt des Angriffs stark alkoholisiert und arglos. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) hatte die Ermittlungen übernommen.

Reaktionen auf den Vorfall

Der Tod der beiden Soldaten sorgte im Frühjahr für Entsetzen. Bei einem Gedenkgottesdienst wurden Aufrufe zu Frieden und Versöhnung laut. Bürgermeister Rolf Beuting äußerte sich betroffen über die Tragödie und betonte die negativen Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine auf das friedliche Miteinander.

Ausblick

Das Landgericht München II muss nun entscheiden, ob die Anklage gegen den Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft im Münchner Gefängnis Stadelheim befindet, zugelassen wird und ein Hauptverfahren eröffnet wird.

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