Videos von Straftaten und Einnahmenentzug

Niedersachsen plant Reform

Niedersachsen hat einen Vorschlag zur Reformierung der Gesetze eingebracht, um Personen, die Straftaten im Internet zur Schau stellen, die Einnahmen aus diesen Videos zu entziehen. Dies geschieht im Rahmen der bevorstehenden Justizministerkonferenz.

Kritik an der Darstellung von Straftaten

Die Justizministerin von Niedersachsen, Kathrin Wahlmann, äußerte sich kritisch über das Verhalten von Tätern, die ihre Straftaten in sozialen Netzwerken veröffentlichen oder sogar live streamen. Sie bezeichnete dieses Verhalten als „absolut verwerflich“ und moralisch inakzeptabel.

Beispiele für Straftaten im Internet

Im Antrag werden verschiedene Beispiele angeführt, wie etwa live übertragene Fake-Notrufe oder illegale Autorennen, die auf Plattformen wie YouTube hochgeladen werden. Diese Videos können den Tätern schnell erhebliche Einnahmen einbringen, abhängig von der Anzahl ihrer Follower.

Fehlende Rechtsgrundlage

Wahlmann stellte fest, dass es derzeit an einer rechtlichen Grundlage fehlt, um die Einnahmen aus solchen Straftaten einzuziehen. Sie betonte den dringenden Handlungsbedarf, um dem Staat die Möglichkeit zu geben, illegale Einkünfte zu beschlagnahmen.

Vermögensabschöpfung anpassen

Zusammen mit ihren Kollegen aus anderen Bundesländern möchte Wahlmann die Regelungen zur Vermögensabschöpfung anpassen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, diese Einnahmen zu entziehen.

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