Deutschland akzeptiert Urteil des EGMR

Verurteilung wegen Zurückweisungen

Die Bundesregierung hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) anerkannt, das Deutschland wegen der direkten Zurückweisung eines Geflüchteten verurteilt hat. Diese Information stammt aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag.

Entschädigung für Geflüchteten

Ein aus Syrien stammender Mann wird aufgrund dieser menschenrechtswidrigen Zurückweisung eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro erhalten, die ihm durch das Urteil zugesprochen wurde. Die kritisierte Praxis ist auf die sogenannten „Seehofer-Abkommen“ von 2018 mit Griechenland und Spanien zurückzuführen.

Politische Reaktionen

Clara Bünger, flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, äußerte sich zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Sie erinnerte daran, dass die Vereinbarungen von Innenminister Horst Seehofer im Jahr 2018 gescheitert sind und betonte, dass Schutzsuchende nicht einfach ohne Prüfung zurückgewiesen werden dürfen. Sie forderte, dass sich auch ein möglicher Bundeskanzler Merz an geltendes Recht halten muss.

Restriktive Asylpolitik

Laut der Antwort des BMI geht Deutschland mittlerweile sehr restriktiv mit Geflüchteten um, die in Griechenland bereits einen Schutzstatus erhalten haben und dennoch in Deutschland einen Asylantrag stellen. Seit Mitte 2024 wird in diesen Fällen überwiegend kein Schutzstatus mehr gewährt. Im zweiten Halbjahr 2024 erhielten lediglich 9,5 Prozent der Betroffenen einen Schutzstatus, während 85,9 Prozent der Anträge als „unzulässig“ zurückgewiesen wurden. Im ersten Halbjahr war das Verhältnis noch umgekehrt.

Besorgniserregende Entwicklungen

Bünger bezeichnete diese Entwicklung als besorgniserregend und wies darauf hin, dass die Bundesregierung seit fast vier Jahren erfolglose Gespräche mit der griechischen Regierung zur Verbesserung der Lage anerkannter Geflüchteter führt. Sie betonte, dass die fehlende solidarische Verantwortungsteilung in der EU nicht zu Lasten der Schutzbedürftigen gehen dürfe.

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