Vorläufiges Insolvenzverfahren
Der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) hat Anfang Mai 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Infolgedessen hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22. Mai 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Hintergründe der Krise
Der BEM, der seit über 16 Jahren besteht, setzt sich für die Förderung der Elektromobilität ein und hat derzeit rund 250 Mitglieder, darunter Unternehmen, Institutionen und Verbände. Die Schwierigkeiten des Verbands sind auf verschiedene externe und interne Faktoren zurückzuführen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie spezifische Herausforderungen für Unternehmen im Bereich E-Mobilität haben den Verband stark belastet. Zudem gab es interne Spannungen, die zu Unzufriedenheit unter den Mitgliedern führten.
Folgen der finanziellen Situation
Diese Situation führte zu Austritten und Problemen bei den Beitragszahlungen. Der Vorstand äußerte Bedauern über die Einleitung des Insolvenzverfahrens, sah jedoch aufgrund der finanziellen Lage, die eine bilanzielle Überschuldung und negative Fortführungsprognose aufwies, keine andere Möglichkeit, als einen Insolvenzantrag zu stellen.
Über den Bundesverband eMobilität
Der BEM ist ein Netzwerk von Akteuren im Bereich der Elektromobilität, das sich für eine umweltfreundliche Mobilität in Deutschland einsetzt. Zu den Zielen des Verbands gehören die Förderung nachhaltiger Mobilitätslösungen und die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die E-Mobilität.
Über die Kanzlei VOIGT SALUS
Die Kanzlei VOIGT SALUS ist in Berlin ansässig und hat Erfahrung in über 4.500 Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren. Die Partner Joachim Voigt-Salus und Jakob Krischer sowie ihr Team verfügen über umfassende Expertise in der Krisenbewältigung großer Unternehmen.