Einfacherer Schutz von Denkmälern
Das neue Denkmalschutzgesetz in Bayern zielt darauf ab, den Schutz von Denkmälern zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung berücksichtigt zahlreiche Vorschläge der CSU-Landtagsfraktion.
Wegfall von Erlaubnisverfahren
In Zukunft sollen viele Erlaubnisverfahren entfallen, insbesondere für unwesentliche oder temporäre Änderungen. So wird es beispielsweise nicht mehr erforderlich sein, Genehmigungen für die Verlegung von Wasser- und Stromleitungen oder für das Streichen von Fassaden einzuholen, solange die Änderungen sich am bestehenden Zustand orientieren.
Effizienz und Akzeptanz steigern
Klaus Holetschek, Fraktionsvorsitzender der CSU, hebt hervor, dass die Novelle des Denkmalschutzgesetzes ein Zeichen für den ernsthaften Bürokratieabbau in Bayern ist. Das neue Gesetz soll nicht nur das Leben der Denkmaleigentümer erleichtern, sondern auch die Effizienz und Akzeptanz des Denkmalschutzes erhöhen und Verwaltungsaufwand reduzieren. Dabei bleibt der bewährte Schutz der Denkmäler erhalten.
Vertrauen in Denkmaleigentümer
Robert Brannekämper, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Kunst, betont das Vertrauen in die Menschen, die sich um ihre Baudenkmäler kümmern. Lange Verfahren und der damit verbundene Papierkrieg könnten die Motivation der Eigentümer beeinträchtigen. Zukünftig können Eigentümer für regelmäßige Renovierungen ein ‚Denkmalpflegewerk‘ vereinbaren, das sie eigenverantwortlich und ohne zusätzliche Genehmigungen umsetzen können. Dies stellt einen echten Kulturwandel dar, der den Fokus von hoheitlichen Verwaltungsakten auf eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Denkmalpflege verlagert.