Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe

Verhandlungstermin festgelegt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Termin für die Verhandlung der Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bekannt gegeben. Am 29. Januar 2026 wird die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Im Mai 2024 stellte das OVG fest, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht ausreichend ist, um die verbindlichen Klimaziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen.

Äußerungen der Deutschen Umwelthilfe

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte, dass die Bundesregierung bisher kein effektives Programm vorgelegt hat, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele zu erreichen. Er betonte, dass sowohl das Klimaziel für 2030 als auch das für 2040 voraussichtlich nicht eingehalten werden können. Resch fordert ein klares Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Bundesregierung dazu zwingt, konkrete Maßnahmen zur CO2-Reduktion darzulegen.

Notwendige Maßnahmen

Resch wies darauf hin, dass beispielsweise ein Tempolimit sofort 12 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen könnte. Er kritisierte die derzeitigen vagen Absichtserklärungen der Bundesregierung als unzureichend für den Klimaschutz.

Neues Klimaschutzprogramm in Planung

Aktuell verhandelt die Bundesregierung über ein neues Klimaschutzprogramm, das bis spätestens März 2026 beschlossen werden muss. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte direkten Einfluss auf die Gestaltung dieses Programms haben.

Prognosen zur CO2-Emission

Laut dem aktuellen Projektionsbericht wird das Klimaziel für 2030 um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt, während das Ziel für 2040 sogar um 103 Millionen Tonnen überschritten wird. Insgesamt wird zwischen 2031 und 2040 mit einem Überschuss von über 550 Millionen Tonnen CO2 gerechnet, was die gesetzlichen Vorgaben deutlich übersteigt.

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