Bundesärztekammer äußert Zustimmung
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat den aktuellen Kabinettsbeschluss zur Lebendorganspende positiv aufgenommen. Dieser Beschluss zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebendspenden zu erweitern, um mehr Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einer Transplantation zu bieten.
Erweiterte Möglichkeiten für Lebendspenden
Laut Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, ist es erfreulich, dass künftig mehr Menschen, die sich sorgfältig für eine Spende entscheiden, ihre Niere zur Verfügung stellen können. Die geplante Regelung wird als medizinisch und ethisch sinnvoll erachtet, da Lebendspenden häufig die besten Langzeitergebnisse liefern.
Aktuelle Situation in Deutschland
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 3.701 Organe transplantiert, wobei jedes sechste Organ von einem lebenden Spender stammt. Derzeit warten jedoch über 10.000 Menschen auf eine Nierentransplantation, viele von ihnen seit mehreren Jahren. Die Wartezeiten in Deutschland sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erheblich länger.
Änderungen im Transplantationsrecht
Bisher war es im deutschen Transplantationsrecht nur erlaubt, Lebendspenden im engen persönlichen Umfeld durchzuführen. Die neue Gesetzesvorlage sieht eine Lockerung dieser Regelung vor. Zukünftig sollen neben anonymen Nierenspenden auch Überkreuz- und Kettenspenden möglich sein. Dies bedeutet, dass ein Spender, dessen Organ nicht mit dem vorgesehenen Empfänger kompatibel ist, sein Organ an ein anderes Spender-Empfänger-Paar weitergeben kann.
Verbesserung der Versorgungssituation
Dr. Reinhardt betont, dass die geplanten Änderungen die Versorgungssituation vieler schwer nierenkranker Menschen verbessern könnten. Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg sei bei Lebendspenden besonders hoch, was die Neuregelung für die betroffenen Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung macht.
Ausblick auf zukünftige Maßnahmen
Trotz der positiven Entwicklungen weist die Bundesärztekammer darauf hin, dass die Ausweitung der Lebendspende allein nicht ausreicht, um den bestehenden Organmangel zu beheben. Sie fordert daher, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden weiterhin politisch zu prüfen.