Unabhängigkeit des Menschenrechtsgerichtshofs
Am 10. Dezember 2025 findet ein informelles Ministertreffen des Europarats statt, bei dem die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fokus steht. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, fordert die Bundesregierung auf, sich für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Europa einzusetzen.
Politischer Druck auf den EGMR
Rudolf äußert Bedenken gegenüber den Bestrebungen von neun Staats- und Regierungschefs, die den EGMR politisch unter Druck setzen möchten, um dessen Rechtsprechung zu beeinflussen. Diese Kritik an der Rechtsprechung des EGMR, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte von Geflüchteten und straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen, wird als fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte angesehen.
Die Rolle der Menschenrechte
Die Menschenrechte dienen dazu, Individuen vor Rechtsverletzungen durch staatliche Stellen zu schützen. Im Rechtsstaat ist die Staatsgewalt nicht unbegrenzt, sondern an die Menschenrechte gebunden. Das Grundgesetz Deutschlands bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten und zur Völkerrechtsordnung.
Erklärung des Ministertreffens
Die neun Staats- und Regierungschefs möchten, dass das bevorstehende Ministertreffen eine Erklärung verabschiedet, die ihre Rechtsauffassung zu bestimmten Punkten der EGMR-Rechtsprechung festhält. Dies könnte die Rechtsstaatlichkeit in Europa gefährden, da eine politische Erklärung den Druck auf den EGMR erhöhen würde, seine Rechtsprechung zu ändern.
Rechtsbindung der Exekutive
Im Rechtsstaat obliegt die letztverbindliche Auslegung des Rechts unabhängigen Gerichten. Regierungen, die eine Änderung der Rechtsprechung wünschen, müssen dies im Rahmen von Gerichtsverfahren tun. Alle Mitgliedstaaten des Europarats haben die Möglichkeit, ihre Rechtsauffassung vor dem EGMR zu vertreten, und sind verpflichtet, die Gerichtsentscheidungen zu respektieren.
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