Bundesgesundheitsministerin kündigt Reform an
Am 24. Oktober 2025 gab Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bekannt, dass die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun in Angriff genommen wird. Diese Ankündigung wurde von Dr. Klaus Reinhardt, dem Präsidenten der Bundesärztekammer, positiv aufgenommen.
Veraltete Gebührenordnung
Dr. Reinhardt äußerte, dass die derzeitige GOÄ stark veraltet sei und es höchste Zeit sei, eine Reform durchzuführen. Viele Gesundheitsminister in der Vergangenheit hätten trotz des klaren Bedarfs an Änderungen nicht gehandelt. Die aktuelle Ankündigung von Ministerin Warken wird als Schritt in die richtige Richtung angesehen.
Zusammenarbeit und Entwurf
Die Ministerin plant, den von der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband in Abstimmung mit der Beihilfe erarbeiteten Entwurf zu berücksichtigen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, ein modernes Gebührenverzeichnis zu schaffen, das die ärztliche Zuwendung zu den Patienten in allen medizinischen Fachrichtungen stärkt und gleichzeitig für Transparenz und Rechtssicherheit sorgt.
Ausgleich der Interessen
Ein zentrales Ziel der Reform ist es, die Interessen von Ärzten und Kostenträgern fair auszubalancieren. Der gemeinsame Vorschlag soll die grundlegenden Merkmale der GOÄ als staatliche Honorarordnung bewahren und somit die ärztliche Freiberuflichkeit unterstützen.
Kontinuierliche Anpassung
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Entwurfs ist die Einführung eines Mechanismus, der eine kontinuierliche Anpassung der GOÄ an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermöglicht. Die Bundesärztekammer plant, sich aktiv in die bevorstehenden Fachgespräche einzubringen und den Dialog mit den ärztlichen Berufsverbänden sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem PKV-Verband und der Beihilfe zu fördern.