Anfechtungen der Landtagswahl Niedersachsen

Wiederholung der Landtagswahl 2022?

Der Staatsgerichtshof in Niedersachsen beschäftigt sich mit der Frage, ob die Landtagswahl 2022 wiederholt werden muss. Zwei Mitglieder der FDP haben Einsprüche eingereicht, die nun geprüft werden. Im Mittelpunkt steht die Gültigkeit der Wahl, bei der die SPD unter Ministerpräsident Stephan Weil als klare Siegerin hervorging. Die Entscheidungen des Gerichts werden jedoch erst in einigen Wochen erwartet.

Einsprüche der FDP

Der erste Einspruch, der heute um 10:00 Uhr verhandelt wird, stammt von Marco Genthe und Alexander Grafe, beiden FDP-Mitgliedern. Sie werfen der AfD Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung ihrer Landesliste vor und fordern eine Wiederholung der Wahl. Bei der Wahl am 9. Oktober 2022 hatte die FDP den Einzug in den Landtag nur knapp verpasst.

Vorwürfe gegen die AfD

Die Antragsteller beziehen sich auf Aussagen eines ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten, der in einem Interview angedeutet hatte, dass AfD-Mitglieder vor der Aufstellung der Landesliste hohe Beträge für einen aussichtsreichen Listenplatz gezahlt hätten. Diese Zahlungen seien auf ein Konto des damaligen stellvertretenden AfD-Landeschefs Ansgar Schledde geflossen. Berichten zufolge sollen auch aktuelle AfD-Abgeordnete in diese Vorwürfe verwickelt sein, die jedoch alle eine Grundlage für die Anschuldigungen zurückweisen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Im April wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen einen AfD-Abgeordneten ermittelt, der möglicherweise Spendengelder nicht ordnungsgemäß verwaltet hat. Es besteht der Verdacht, dass er Gelder nicht unverzüglich weitergeleitet und Ausgaben, die er für die Partei getätigt hat, nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführt hat.

Fehler bei der Aufstellung der AfD-Liste

Zusätzlich zu den Vorwürfen bezüglich der finanziellen Unregelmäßigkeiten sehen die FDP-Politiker auch einen Verfahrensfehler bei der Aufstellung der AfD-Liste. Sie argumentieren, dass die Satzung der AfD Niedersachsen zu diesem Zeitpunkt keine Delegiertenversammlung für die Listenaufstellung vorgesehen habe.

Ein weiterer Einspruch zur Wahlkreisaufteilung

Im zweiten Verfahren, das heute ab 13:00 Uhr behandelt wird, richtet sich ein Antragsteller gegen die Einteilung der Wahlkreise. Er argumentiert, dass diese nicht mehr den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen entspreche. Insbesondere im östlichen Niedersachsen seien die Einwohnerzahlen gesunken, während im Nordwesten des Landes ein Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen sei.

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