Polizei schützt Versammlungsfreiheit
Koch erinnert daran, dass die Polizei bei Demonstrationen primär für den Schutz des Rechts auf Versammlungsfreiheit zuständig ist. Gleichzeitig sind Polizisten aber auch verpflichtet, Straftaten zu verfolgen.
Unschuldsvermutung für Polizisten
Sollte es in Gera zu kritischen Maßnahmen gekommen sein, müssen diese geprüft und gegebenenfalls verfolgt werden. Die GdP betont jedoch, dass bis zum Nachweis der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme auch für Polizisten die Unschuldsvermutung gilt.
Kritik an Entscheidungen von Stadt und Polizei
Am 1. Mai gingen in Gera hunderte Menschen verschiedener politischer Lager bei Demonstrationen auf die Straße. Laut Polizei kam es zu einem Durchbruchsversuch durch eine Polizeisperrung, der mit dem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken verhindert wurde. Mehrere Politiker hatten etliche Entscheidungen von Stadt und Polizei anschließend massiv kritisiert. Die Ereignisse sollen Thema im Innenausschuss werden.