Neue Leitlinien im Dieselskandal
Am 8. Mai 2023 hat der Bundesgerichtshof in drei Musterverfahren gegen VW, Audi und Mercedes neue Leitlinien im Diesel-Abgasskandal erörtert. Obwohl die Entscheidung erst am 26. Juni 2023 fallen soll, lässt sich schon jetzt eine verbraucherfreundliche Tendenz erkennen. Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Abgassystem seines Diesels erworben hat, kann mit Schadensersatz rechnen. Wie dieser Schadensersatz heißen wird und wie er berechnet wird, ist noch offen.
Umsetzung der Leitlinien des EuGH
Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der BGH dabei, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2023 vorgegebenen Leitlinien umzusetzen. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen daher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.
Knapp 100.000 Diesel-Verfahren warten auf den BGH
Rund 2100 Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und schätzungsweise fast 100.000 anhängige Klagen an unteren Instanzen beschäftigen sich auch noch knapp acht Jahren nach dem Beginn des Diesel-Abgasskandals mit Schadensersatzklagen gegen Autohersteller.
Neue verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. März 2023 neue Dynamik in den Skandal gebracht und die Klagemöglichkeiten der Verbraucher deutlich erleichtert und damit der Rechtsprechung des BGH vehement widersprochen. Der BGH sah für einen Schadensersatz stets den Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz vor. Dem EuGH genügt hingegen bereits fahrlässiges Handeln. Der Nachweis der Fahrlässigkeit lässt sich leichter bewerkstelligen als der des vorsätzlichen Handelns. Das deutsche Gericht musste sich deshalb am 8. Mai 2023 neu positionieren. Der Diesel-Senat am BGH tendiert nach einem Verhandlungsmarathon zu einer neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung. Verbraucher könnten den durch die Abgasmanipulation verursachten Minderwert ersetzt bekommen und das Fahrzeug behalten. Die Entscheidung will das Gericht am 26. Juni 2023 verkünden.
Zusammenfassung der Entwicklung
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklung am BGH im Diesel-Abgasskandal zusammen: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte über Schadensersatzansprüche von Dieselkunden für Fahrzeuge mit sogenannten Thermofenstern. Diese schalten bei normalen Temperaturen die Abgasreinigung herunter. Der BGH hat in früherer Rechtsprechung keine vorsätzliche Schädigung erkannt, jedoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Schadensersatzhaftung aufgrund von Fahrlässigkeit grundsätzlich bejaht. Der BGH tendiert nun zu einer neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung.