Erste Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung: Regelung zum Abfallende fehlt

Am 1. August 2023 tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, um mehr Recycling im Bauwesen zu ermöglichen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch bereits gestern über die erste Anpassung der Verordnung entschieden, die aus Sicht des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, erneut nicht weit genug geht.

Potential ungenutzt

Die Bauwirtschaft steht jährlich mit 228 Millionen Tonnen an Bauschutt vor einer immensen Rohstoffquelle. Doch dieses Potential bleibt zum Großteil ungenutzt.

Regelung zum Abfallende fehlt

Es fehlt auch in der Anpassung der Verordnung eine Regelung, die festlegt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte. Nur wenn Recyclingmaterial nicht mehr als Abfall betrachtet wird, wird es als neues Baumaterial eingesetzt werden. Im Sinne einer funktionierenden, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft am Bau fordert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe deshalb vom Bundesumweltministerium eine Regelung zum sogenannten Abfallende vorzulegen, damit sich Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte am Markt durchsetzen können.

Kein Bauherr wird Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut. Eine Regelung zum Abfallende ist daher notwendig, damit sich Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte am Markt durchsetzen können.

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