Minderjährige Gründer im Alter von 15 bis 17 Jahren, vorwiegend männlich und mit überdurchschnittlichen schulischen Leistungen, verfolgen oft Geschäftsideen mit digitalem Bezug im Bereich der IT-Dienstleistungen oder des Online-Handels. Laut Dr. Teita Bijedic vom Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn ist die Gründung von Minderjährigen jedoch ein Nischenphänomen. In Deutschland werden jährlich nur 290 bis 610 Gründungen von Minderjährigen realisiert.
Gründung von Minderjährigen
Um ein Unternehmen zu gründen und eigenständig zu führen, muss das Familiengericht dieser Form der Erwerbstätigkeit von Minderjährigen zustimmen. Laut Interviews mit minderjährigen Gründerinnen und Gründern sehen sie ihre Gründung meist als persönliches Lern- und Entwicklungsfeld an. Finanzielle Motive spielen eine nachrangige Rolle. Auch nach Erreichen der Volljährigkeit geben sie die unternehmerische Selbstständigkeit nicht auf.
Minderjährige Selbstständige in Deutschland
Minderjährige können nicht nur durch eigene Gründung selbstständig werden, sondern auch durch eine Erbschaft Gewinneinkünfte erzielen. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland rund 4.200 Minderjährige im Alter zwischen 7 und 17 Jahren, die in ihrer Einkommenssteuererklärung Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angegeben hatten. Das entspricht 5 von 10.000 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 7 und 17 Jahren (0,05%). Der Anteil der Selbstständigen an der Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren liegt bei 12,8%. Die meisten minderjährigen Selbstständigen finden sich in Bayern (24%), Nordrhein-Westfalen (20%) und Baden-Württemberg (18%). Berücksichtigt man jedoch die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe zwischen 7 und 17 Jahren, hat Hamburg die meisten minderjährigen Selbstständigen. Danach folgen Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.
Quelle: IfM Bonn