Mordprozess um Tod von Jungen: Anwalt beantragt Aussetzung

Antrag auf Aussetzung des Verfahrens

Im Mordprozess gegen eine 75-Jährige, die wegen des Erstickungstodes eines Vierjährigen angeklagt ist, haben ihre Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Ein Grund dafür sei, dass die Angeklagte ihre handschriftlichen Notizen vom Prozessauftakt nicht mit in ihre Haftzelle nehmen durfte, so einer ihrer Rechtsanwälte am Freitag im Frankfurter Landgericht. Diese Notizen hätte sie für die Vorbereitung ihrer Erklärung im Prozess benötigt.

Entscheidung bis zum nächsten Verhandlungstermin

Die Schwurgerichtskammer wird bis zum nächsten Verhandlungstermin am Mittwoch über den Antrag entscheiden. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters wird die Angeklagte die benötigten Unterlagen im Gefängnis erhalten.

Beschuldigung der mutmaßlichen Sektenführerin

Die Staatsanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Sektenführerin vor, den Jungen im August 1988 an einem heißen Tag in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Der Vierjährige sei qualvoll an seinem Erbrochenen erstickt. Die Frau soll in dem Jungen eine „Reinkarnation Hitlers“ und als „von den Dunklen besessen“ angesehen haben. Das Kind war der Angeklagten zuvor von der Mutter in Obhut gegeben worden.

Neue Beweisaufnahme

Das Landgericht Hanau hatte die heute 75-Jährige vor drei Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht. Dort wird eine komplett neue Beweisaufnahme gegen die ehemalige Krankenschwester durchgeführt.

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